Bei der Erneuerung von Bauteilen eines Baudenkmals dürfen denkmalschutzrechtliche Anforderungen auch dann …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Bei der Erneuerung von Bauteilen eines Baudenkmals dürfen denkmalschutzrechtliche Anforderungen auch dann gestellt werden, wenn die zu ersetzenden Teile denkmalwidrig waren.