Die unter die sogenannte "Spezialistenaktion" fallenden Personen, welche gegen Ende des Jahres 1946 in die …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die unter die sogenannte "Spezialistenaktion" fallenden Personen, welche gegen Ende des Jahres 1946 in die UdSSR zur Arbeitsleistung verbracht wurden, gelten nicht als Heimkehrer im Sinne des Heimkehrergesetzes.