EuG Zweite Kammer Beschluss zitiert von 1

EFRE – Streichung einer finanziellen Beteiligung

Regione Siciliana gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Nichtigkeitsklage – EFRE – Streichung einer finanziellen Beteiligung – Einziehung der bereits gezahlten Beträge – Regionale oder lokale Einheit – Kein unmittelbares Betroffensein – Unzulässigkeit

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Regione Siciliana trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage erstens auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2003) 2890 endgültig der Kommission vom 13. August 2003, die Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), die der Klägerin mit der Entscheidung K(90) 2363 025 der Kommission vom 14. Dezember 1990 für ein Infrastrukturvorhaben in Sizilien bewilligt worden war, zu streichen und die von der Kommission im Rahmen dieser Beteiligung bereits gezahlten Beträge wieder einzuziehen, zweitens auf Nichtigerklärung der Belastungsanzeige Nr. 3240504102 der Kommission vom 26. September 2003 und drittens auf Nichtigerklärung jeder anderen damit zusammenhängenden oder vorangegangenen Handlung