FG Köln – 6 V 973/08
Steuerrecht
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Insolvenzantrag vom 20.02.2008 zurückzunehmen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Insolvenzantrag vom 20.02.2008 zurückzunehmen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.