FG Köln · Nordrhein-Westfalen 6. Senat Beschluss zitiert von 2

FG Köln – 6 V 973/08

Steuerrecht

Tenor

Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Insolvenzantrag vom 20.02.2008 zurückzunehmen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.