Die durch das Überfahren eines Stop-Schildes herbeigeführte Vorfahrtsverletzung stellt regelmäßig eine grobe …
Zivilrecht
Leitsatz
Die durch das Überfahren eines Stop-Schildes herbeigeführte Vorfahrtsverletzung stellt regelmäßig eine grobe Fahrlässigkeit i. S. d. § 61 VVG dar. Unmaßgeblich ist dabei, ob das Stop-Schild vom der Verkehrsteilnehmer übersehen oder ob es von diesem verspätet wahrgenommen worden ist und der daraufhin eingeleitete Bremsversuch erfolglos verliev.