Zur Feststellung der Prozeßunfähigkeit eines Klägers, der eine psychiatrische Untersuchung ablehnt.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Zur Feststellung der Prozeßunfähigkeit eines Klägers, der eine psychiatrische Untersuchung ablehnt.
Zur Feststellung der Prozeßunfähigkeit eines Klägers, der eine psychiatrische Untersuchung ablehnt.