Läßt die Ehefrau ihren Ehepartner zumindest bedingt vorsätzlich in dem Glauben, daß ein wenige Wochen nach …
Familienrecht
Leitsatz
1. Läßt die Ehefrau ihren Ehepartner zumindest bedingt vorsätzlich in dem Glauben, daß ein wenige Wochen nach der Eheschließung gezeugtes Kind von ihm stamme, so stellt dies ein schwerwiegendes Fehlverhalten nach § 1579 Nr. 6 BGB dar, welches zu einer Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs führt.
2. Verschlechtert sich der Lebensstandard der sorgeberechtigten Mutter wesentlich, so finden diese Auswirkungen beim Lebensstandard eines gemeinsamen Kindes keine Berücksichtigung.