OLG München · Bayern Beschluss zitiert von 1

Unzulässigkeit der Anhörungsrüge und Gegenvorstellung KI-Titel

Anhörungsrüge · Gegenvorstellung · Rechtskraft · Verfahrensrecht · Instanzschluss

Zivilrecht Anhörungsrüge verworfen

Tenor

Die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung des Beschwerdeführers werden auf seine Kosten verworfen.

Gründe

1

Die Anhörungsrüge ist unzulässig. Die Begründung zeigt lediglich, dass der Beschwerdeführer die Rechtsauffassung des erkennenden Einzelrichters nicht teilt, legt aber nicht dar, worin eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegen soll.

2

Eine Gegenvorstellung gegen eine die Instanz abschließende, der Rechtskraft fähige Entscheidung ist nicht statthaft.