Unzulässigkeit der Anhörungsrüge und Gegenvorstellung KI-Titel
Anhörungsrüge · Gegenvorstellung · Rechtskraft · Verfahrensrecht · Instanzschluss
Zivilrecht Anhörungsrüge verworfen
Tenor
Die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung des Beschwerdeführers werden auf seine Kosten verworfen.
Gründe
1
Die Anhörungsrüge ist unzulässig. Die Begründung zeigt lediglich, dass der Beschwerdeführer die Rechtsauffassung des erkennenden Einzelrichters nicht teilt, legt aber nicht dar, worin eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegen soll.
2
Eine Gegenvorstellung gegen eine die Instanz abschließende, der Rechtskraft fähige Entscheidung ist nicht statthaft.