BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung

Kammerbeschluss ohne Begründung

Kammerbeschluss ohne Begründung: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels hinreichend substantiierter Begründung unzulässig ist.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.