BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung
Kammerbeschluss ohne Begründung
Kammerbeschluss ohne Begründung: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde
Verfassungsrecht – Nicht zur Entscheidung angenommen
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels hinreichend substantiierter Begründung
unzulässig ist.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.