EuG Zweite Kammer Urteil zitiert von 2

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Ente per le Ville vesuviane gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Beendigung eines Gemeinschaftszuschusses – Nichtigkeitsklage – Zulässigkeit – Klagebefugnis des Endempfängers des Zuschusses – Unmittelbarer Zusammenhang – Verteidigungsrechte – Verstoß gegen Art. 12 der geänderten Verordnung (EWG) Nr. 4254/88 – Unzureichende Ermittlungen

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Das Ente per le Ville vesuviane trägt die gesamten Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung D (2002) 810111 der Kommission vom 13. März 2002 über die Beendigung des Zuschusses des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Form einer Infrastrukturinvestition in Kampanien (Italien) in Bezug auf ein integriertes System zur Aufwertung von drei vesuvianischen Villen zu touristischen Zwecken (EFRE Nr. 86/05/04/054)