Eine gesonderte Verselbständigung eines Dienststellenteils und einer Nebenstelle, die beide weit entfernt von …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Eine gesonderte Verselbständigung eines Dienststellenteils und einer Nebenstelle, die beide weit entfernt von der Dienststelle sind, wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß beide innerhalb desselben Stadtgebiets liegen.