Öffentliche Aufträge – Feststellung einer schweren Vertragsverletzung
Centre européen pour la statistique et le développement ASBL (CESD-Communautaire) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Öffentliche Aufträge – Feststellung einer schweren Vertragsverletzung – Art. 93 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 – Nichtigkeitsklage – Tatsachen- und Rechtsfehler – Zuständigkeit des Gerichts – Rechtsschutzinteresse – Zulässigkeit – Ermessensmissbrauch – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Begründung – Verteidigungsrechte
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Centre européen pour la statistique et le développement ASBL (CESD-Communautaire) trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 11. August 2006, mit dem diese der Klägerin mitteilte, dass sie entschieden habe, in Bezug auf drei darin erwähnte Verträge eine schwere Vertragsverletzung im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248, S. 1) festzustellen