EuG Achte Kammer Urteil

Öffentliche Aufträge – Feststellung einer schweren Vertragsverletzung

Centre européen pour la statistique et le développement ASBL (CESD-Communautaire) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Öffentliche Aufträge – Feststellung einer schweren Vertragsverletzung – Art. 93 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 – Nichtigkeitsklage – Tatsachen- und Rechtsfehler – Zuständigkeit des Gerichts – Rechtsschutzinteresse – Zulässigkeit – Ermessensmissbrauch – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Begründung – Verteidigungsrechte

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Centre européen pour la statistique et le développement ASBL (CESD-Communautaire) trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 11. August 2006, mit dem diese der Klägerin mitteilte, dass sie entschieden habe, in Bezug auf drei darin erwähnte Verträge eine schwere Vertragsverletzung im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248, S. 1) festzustellen