Zur Frage, welche Gesichtspunkte - insbesondere Dauer der Dienstzeit beim Bundesgrenzschutz - der Dienstherr …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Zur Frage, welche Gesichtspunkte - insbesondere Dauer der Dienstzeit beim Bundesgrenzschutz - der Dienstherr in ermessensfehlerhafter Weise heranziehen kann, wenn er eine Verlängerung der Teilnahme an der fachlichen Ausbildung auf Grund der Kann-Bestimmung des § 12 Abs. 3 BPolBG (Fassung 1960) nicht in dem vom Gesetz vorgesehenen Höchstmaß bewilligt.