Betriebliche Altersversorgung – Gesamtzusage
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung
Arbeitsrecht Aufgehoben
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. März 2013 - 6 Sa 1620/12 - aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Juni 2012 - 12 Ca 2314/11 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstiger Langtext
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).