Zur Beschwer eines Jagdpächters als Berufungskläger, aus dessen Jagdbezirk Teile abgetrennt werden sollen.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Beschwer eines Jagdpächters als Berufungskläger, aus dessen Jagdbezirk Teile abgetrennt werden sollen.
2. War die Abrundungsverfügung eines früheren Kreisjägermeisters rechtswidrig und hat die untere Jagdbehörde eine Rückgliederung nach neuer sachlicher Überprüfung abgelehnt, so ist diese Entscheidung nicht nach § 5 BJG zu beurteilen.