OLG Celle · Niedersachsen Urteil LS

Ob die Beeinträchtigung des Urlaubs durch einen Unfall (Pkw-Schaden) Ersatzansprüche aus den §§ 823, 249 BGB …

Zivilrecht

Leitsatz

Ob die Beeinträchtigung des Urlaubs durch einen Unfall (Pkw-Schaden) Ersatzansprüche aus den §§ 823, 249 BGB begründen kann (so BGHZ 63, 98 = VersR 75, 82) kann dahinstehen. In jedem Fall muß zumindest eine ins Gewicht fallende Beeinträchtigung vorliegen. Das ist nicht ohne weiteres zu bejahen, wenn der Geschädigte seinen Urlaubsort wegen der Schadenregulierung vorzeitig verläßt und den restlichen Urlaub zu Hause verbringt.