OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Rückweisung von Gegenvorstellungen gegen Beschluss KI-Titel

Beschluss · Gegenvorstellungen · Bestandskraft · Rechtliches Gehör · Abänderung

Familienrecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Die Gegenvorstellungen des Antragstellers vom 26. Oktober 2008 gegen den Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2008 werden zurückgewiesen.

Gründe

2

Der Senat hat seine Entscheidung unter Würdigung des Beschwerdevorbringens und des erstinstanzlichen Vortrages des Antragstellers getroffen. Rechtliches Gehör ist daher im erforderlichen Umfang gewährt worden.

3

Sonstige Gründe, die ausnahmsweise die Abänderung einer bestandskräftigen gerichtlichen Entscheidung durch das Ausgangsgericht rechtfertigen könnten, sind weder dargetan noch ersichtlich.