LG Köln · Nordrhein-Westfalen Versäumnisurteil

Sperre von Internet-Domains durch DNS-Blockade KI-Titel

DNS-Sperre · Internetdienst · Versäumnisurteil · Vorläufige Vollstreckbarkeit · Streitwert

Zivilrecht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, mittels einer DNS-Sperre die folgenden Domains des gegenwärtig Y. genannten Internetdienstes zur Nutzung durch ihre Kunden zu sperren:

entfernt

entfernt

entfernt

entfernt

entfernt

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe

1

Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).

2

Der Streitwert wird auf 150.000,00 EUR festgesetzt.