LG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen 7. Kammer für Handelssachen Urteil

LG Düsseldorf – 37 O 18/01

Zivilrecht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 27.861,15 € (in Worten: siebenundzwanzigtausendachthunderteinundsechzig 15/100 Euro) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins seit dem 5. Februar 2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.