OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 3. Zivilsenat Beschluss

OLG Hamm – 3 U 9/08

Zivilrecht

Tenor

Auf Antrag des Beklagten zu 2. wird der Text des am 14.09.2009 verkündeten Se-natsurteils wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO wie folgt berichtigt:

Auf Seite 9, 1. Absatz, Zeile 7 des Urteils im Tatbestand heißt es richtig „staatlichen Hebammenprüfung“ (nicht: „stattlich“).

Auf Seite 21, 4. Absatz, Zeile 3 des Urteils in den Entscheidungsgründen heißt es richtig „Erscheinen im Kreißsaal gegen 21.55 Uhr“ (nicht: „22.55 Uhr“).

Es handelt sich um offenkundige Schreibfehler, die antraggemäß nach Anhörung der weiteren Parteien zu berichtigen waren.