VerfG Potsdam · Brandenburg Beschluss

Verwerfung der Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Stellungnahme KI-Titel

Verfassungsbeschwerde · Zulässigkeit · Verfahrensverzicht · Verfassungsgerichtsgesetz

Verfassungsbeschwerde verworfen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg zu verwerfen, nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 8. Mai 2012 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist und die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen, nicht wahrgenommen hat.

Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.