Die Arthrographie (Kontrastmitteluntersuchung) birgt als invasive Diagnostikmethode Risiken in sich, die …
Zivilrecht
Leitsatz
1. Die Arthrographie (Kontrastmitteluntersuchung) birgt als invasive Diagnostikmethode Risiken in sich, die einer routinemäßigen Anwendung in jedem Fall einer Bandverletzung entgegenstehen.
2. Es bedeutet jedenfalls keinen Behandlungsfehler, eine diagnostizierte "Außenbandverletzung" zunächst konservativ zu versorgen.