VerfGH NRW Beschluss

Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Wohnungsräumung KI-Titel

Verfassungsbeschwerde · Zulässigkeit · Wohnungsräumung · Verfahrensfehler · Grundrechtsschutz

Verfassungsrecht

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird aus den im Hinweisschreiben vom 6. Januar 2026 genannten Gründen als un­zulässig zu­rückgewiesen.

Gründe

1

VerfGH 110/25.VB-1

2

Beschluss

3

In dem Verfahren über

4

die Verfassungsbeschwerde

5

des Herrn

6

­

7

Beschwerdeführers,

8

wegen Wohnungsräumung (u. a. Vergleich im Verfahren beim Amtsgericht Bielefeld 411 C 86/25)

9

hat die 1. Kammer des

10

VERFASSUNGSGERICHTSHOFS FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

11

am 27. Januar 2026

12

durch

13

die Präsidentin Prof. Dr. Dauner-Lieb,

14

den Vizepräsidenten Prof. Dr. Heuschund

15

den Richter Dr. Röhl

16

gemäß § 58 Abs. 2 und § 59 Abs. 2 VerfGHG

17

einstimmig beschlossen:

18

Die Verfassungsbeschwerde wird aus den im Hinweisschreiben vom 6. Januar 2026 genannten Gründen als un­zulässig zu­rückgewiesen.

Prof. Dr. Dauner-LiebProf. Dr. HeuschDr. Röhl