§ 4 Abs. 4 MB/KK setzt nicht voraus, daß das in Anspruch genommene Krankenhaus sämtliche Patienten nur nach …
Zivilrecht
Leitsatz
§ 4 Abs. 4 MB/KK setzt nicht voraus, daß das in Anspruch genommene Krankenhaus sämtliche Patienten nur nach wissenschaftlich allgemein anerkannten Methoden behandelt; es genügt, wenn im konkreten Versicherungsfall nur nach solchen Methoden gearbeitet worden ist.