ArbG Augsburg · Bayern Beschluss zitiert von 1

Festsetzung des Gegenstandswerts in einem Arbeitsverfahren KI-Titel

Gegenstandswert · Verfahrenswert · Vergleichsmehrwert · Gerichtskosten

Arbeitsrecht

Tenor

Der Gegenstandswert wird festgesetzt auf:

Verfahrenswert: € 38.024,00

Vergleichsmehrwert: € 7.279,40

Gründe

1

Zur Begründung wird auf die Gegenstandswertanfrage verwiesen.

2

Für die Geburtsurkunde waren weitere € 500,00 zu berücksichtigen.