ArbG Augsburg · Bayern Beschluss zitiert von 1
Festsetzung des Gegenstandswerts in einem Arbeitsverfahren KI-Titel
Gegenstandswert · Verfahrenswert · Vergleichsmehrwert · Gerichtskosten
Arbeitsrecht
Tenor
Der Gegenstandswert wird festgesetzt auf:
Verfahrenswert: € 38.024,00
Vergleichsmehrwert: € 7.279,40
Gründe
1 Zur Begründung wird auf die Gegenstandswertanfrage verwiesen.
2 Für die Geburtsurkunde waren weitere € 500,00 zu berücksichtigen.