LG Münster · Nordrhein-Westfalen Kammer für Handelssachen Beschluss

LG Münster – 023 O 80/16

Zivilrecht

Tenor

Der Beschluss vom 24.04.2017 wird wie folgt ergänzt:

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 1.000,00 € festgesetzt.

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