LG Münster – 023 O 80/16
Zivilrecht
Tenor
Der Beschluss vom 24.04.2017 wird wie folgt ergänzt:
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 1.000,00 € festgesetzt.
Unterschrift | |