Für ein im Bebauungsplan festgesetztes "Sondergebiet für Dauer- und Reisecamping" mit einem Badesee sowie …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Für ein im Bebauungsplan festgesetztes "Sondergebiet für Dauer- und Reisecamping" mit einem Badesee sowie Spiel- und Sportflächen kann kein Verkehrslärmschutz wie für Wohngebiete beansprucht werden. Eine Schutzbedürftigkeit ist insoweit regelmäßig entsprechend derjenigen für Dorf- und Mischgebiete zu beurteilen.