OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Für ein im Bebauungsplan festgesetztes "Sondergebiet für Dauer- und Reisecamping" mit einem Badesee sowie …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Für ein im Bebauungsplan festgesetztes "Sondergebiet für Dauer- und Reisecamping" mit einem Badesee sowie Spiel- und Sportflächen kann kein Verkehrslärmschutz wie für Wohngebiete beansprucht werden. Eine Schutzbedürftigkeit ist insoweit regelmäßig entsprechend derjenigen für Dorf- und Mischgebiete zu beurteilen.