Zu den steuerlich begünstigten Maßnahmen anläßlich der Sanierung eines Baudenkmals gehören nicht die …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Zu den steuerlich begünstigten Maßnahmen anläßlich der Sanierung eines Baudenkmals gehören nicht die Ablösungsbeträge zur Herstellung von Stellplätzen, deren Zahlung Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung ist.