OLG Nürnberg · Bayern Beschluss zitiert von 17

Rücknahme der Berufung und Festsetzung des Streitwerts KI-Titel

Rücknahme der Berufung · Streitwertfestsetzung · Kosten der Berufung

Zivilrecht

Tenor

1. Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1.362.414,23 € festgesetzt.

Gründe

1

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.