EuG Zweite Kammer Urteil zitiert von 7

Staatliche Beihilfen – Zinsvergünstigte Darlehen, die es ermöglichen sollen, in bestimmten Drittländern Fuß …

Italienische Republik (T-304/04) und Wam SpA (T-316/04) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Staatliche Beihilfen – Zinsvergünstigte Darlehen, die es ermöglichen sollen, in bestimmten Drittländern Fuß zu fassen – Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten und Verzerrung des Wettbewerbs – Begründung

Europarecht Für nichtig erklärt

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung 2006/177/EG der Kommission vom 19. Mai 2004 über die staatliche Beihilfe Italiens an WAM S.p.A. (ABl. 2006, L 63, S. 11) wird für nichtig erklärt.

2. Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.

3. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Italienischen Republik in der Rechtssache T-304/04 und die Kosten von Wam in der Rechtssache T-316/04 einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/177/EG der Kommission vom 19. Mai 2004 über die staatliche Beihilfe Italiens an WAM S.p.A. (ABl. 2006, L 63, S. 11)