Zur Zumutbarkeit von Geräusch- und Geruchsimmissionen von Putenmastställen am Rande eines Dorfes.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Zumutbarkeit von Geräusch- und Geruchsimmissionen von Putenmastställen am Rande eines Dorfes.
2. Die Berücksichtigung der meteorologischen Daten eines Zehnjahreszeitraumes bei der Beurteilung von Geruchsimmissionen ist nicht zu beanstanden.