BGH 6. Strafsenat Beschluss

Revision gegen Urteil wegen Zinszahlung ab bestimmtem Datum KI-Titel

BGH, Beschluss vom 25. Juni 2025 - 6 StR 207/25

Strafrecht Abgeändert

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 16. Dezember 2024 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird der Adhäsionsausspruch aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen dahin geändert, dass Zinsen erst ab dem 6. Dezember 2024 zu zahlen sind; insoweit wird von einer Entscheidung abgesehen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels, die dem Neben- und Adhäsionskläger dadurch entstandenen notwendigen Auslagen sowie die besonderen Kosten des Adhäsionsverfahrens in der Revisionsinstanz zu tragen.

Bartel | Fritsche | von Schmettau RiinBGH Dr. Dietsch ist urlaubsabwesend und daher an der Unterschriftsleistung gehindert.