Wer in Vollmacht eines Dritten eine Amtshandlung veranlaßt und für die Kosten bürgt, kann nicht durch …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Wer in Vollmacht eines Dritten eine Amtshandlung veranlaßt und für die Kosten bürgt, kann nicht durch Leistungsbescheid in Anspruch genommen werden.