Zu den Voraussetzungen, unter denen wegen einer Selbstbindung des Versicherers in der Unfallversicherung bei …
Zivilrecht
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen, unter denen wegen einer Selbstbindung des Versicherers in der Unfallversicherung bei Verlust - nur - von vier Langfingern einer Hand gleichwohl nach dem in der Gliedertaxe für den Verlust einer Hand im Handgelenk festgelegten Invaliditätsgrad abzurechnen ist.