OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Die Anlegung von Stellplätzen im Außenbereich kann eine unerwünschte Verfestigung einer Splittersiedlung sein.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Anlegung von Stellplätzen im Außenbereich kann eine unerwünschte Verfestigung einer Splittersiedlung sein.