Kostenverteilung nach Rücknahme der Klage KI-Titel
Kostenverteilung · Rücknahme der Klage · ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2
Zivilrecht
Tenor
werden die Kosten des Rechtsstreits der Klägerin auferlegt, nachdem die Klage zurückgenommen worden ist (§ 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO).