Der Personalrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Bestellung von (zusätzlichen) Frauenbeauftragten.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der Personalrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Bestellung von (zusätzlichen) Frauenbeauftragten.
Der Personalrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Bestellung von (zusätzlichen) Frauenbeauftragten.