AG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen Anerkenntnisurteil

Verurteilung zur Zahlung von 400 Euro nebst Zinsen KI-Titel

Schuldanerkenntnis · Zinsen · Vorläufige Vollstreckbarkeit

Zivilrecht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2012 zu zahlen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe

1

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2012 zu zahlen.

2

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

3

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.