OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 4

Eine Verpflichtung aus einem gerichtlichen Vergleich, ein Gebäude zu beseitigen, geht nicht auch auf den …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Eine Verpflichtung aus einem gerichtlichen Vergleich, ein Gebäude zu beseitigen, geht nicht auch auf den Pächter über, selbst wenn der Pachtvertrag erst nach dem Vergleich abgeschlossen wird.