Eine Verpflichtung aus einem gerichtlichen Vergleich, ein Gebäude zu beseitigen, geht nicht auch auf den …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Eine Verpflichtung aus einem gerichtlichen Vergleich, ein Gebäude zu beseitigen, geht nicht auch auf den Pächter über, selbst wenn der Pachtvertrag erst nach dem Vergleich abgeschlossen wird.