OVG Niedersachsen Urteil LS

Die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist ein höchstpersönliches …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist ein höchstpersönliches Recht und fällt beim Konkurs des Inhabers nicht in die Konkursmasse; ein wegen des Widerrufs dieser Erlaubnis anhängiger Rechtsstreit betrifft nicht die Konkursmasse.