LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Eine Krankenkasse kann ihre Kostenübernahmeerklärung nicht mit der Begründung anfechten, sie habe sich über …

Sozialrecht

Leitsatz

1. Eine Krankenkasse kann ihre Kostenübernahmeerklärung nicht mit der Begründung anfechten, sie habe sich über die Mitgliedschaft des Patienten geirrt; insoweit kommen auch die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nicht zur Anwendung (Anschluß an BSG vom 16.11.1984 - 8 RK 2/84 = SozR 7610 § 119 Nr 4).

2. Eine Verwirkung setzt neben der zeitlichen Komponente weitere Umstände voraus, die nach den Besonderheiten des Einzelfalles und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes das späte Geltendmachen des Rechts dem Verpflichteten gegenüber nach Treu und Glauben als illoyal erscheinen lassen (Anschluß an BSG vom 1.4.1993 - 1 RK 16/92 = HV-INFO 1993, 1269).