Ein Campingplatzinhaber haftet im allgemeinen nicht für Unfälle, die Benutzern einer auf dem Platz …
Zivilrecht
Leitsatz
Ein Campingplatzinhaber haftet im allgemeinen nicht für Unfälle, die Benutzern einer auf dem Platz befindlichen unebenen Spielwiese beim Sporttreiben entstehen, wenn der Zustand der Wiese jedem ohne weiteres erkennbar ist.