LG Verden (Aller) · Niedersachsen Urteil LS

Ein Campingplatzinhaber haftet im allgemeinen nicht für Unfälle, die Benutzern einer auf dem Platz …

Zivilrecht

Leitsatz

Ein Campingplatzinhaber haftet im allgemeinen nicht für Unfälle, die Benutzern einer auf dem Platz befindlichen unebenen Spielwiese beim Sporttreiben entstehen, wenn der Zustand der Wiese jedem ohne weiteres erkennbar ist.