Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit …
Zivilrecht
Leitsatz
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für Lohn- und Gehaltsempfänger (Nichtselbständige) nur dann ausgeschlossen, wenn das Wagnis nach § 24 ARB versicherbar gewesen wäre; dabei muß die Möglichkeit einer Sondervereinbarung außerhalb des Geltungsbereichs der ARB außer Betracht bleiben.