Zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung ist nicht nur erforderlich, daß der Kläger die handwerkliche …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung ist nicht nur erforderlich, daß der Kläger die handwerkliche Befähigung zur selbständigen Ausübung eines Handwerksbetriebs nachweist; er muß auch den Beweis dafür erbringen, daß er über die hierfür notwendigen fachtheoretischen Kenntnisse verfügt.