Die Fiktion des § 134 Abs. 1 FlurbG gilt auch für den Rechtsnachfolger, der nach stattgefundener Plananhörung …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Fiktion des § 134 Abs. 1 FlurbG gilt auch für den Rechtsnachfolger, der nach stattgefundener Plananhörung den Besitzstand eines anderen Teilnehmers erworben hat.
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