OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Festsetzung des Streitwerts in Zivilverfahren KI-Titel

Streitwert · Gerichtskosten · Nichtabhilfebeschluss · GKG

Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 07.03.2018 gegen den den Streitwert festsetzenden Teil des Beschlusses des Landgerichts Münster vom 08.01.2018 (026 O 3/18) wird aus den zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Gründen des Nichtabhilfebeschlusses vom 09.04.2018 zurückgewiesen.

Gründe

1

Eine Entscheidung über die Gerichtskosten ist nicht veranlasst; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet, § 68 Abs.3 GKG.