Erfolg des Klageerzwingungsverfahrens und Anschluss an öffentliche Klage KI-Titel
Klageerzwingungsverfahren · StPO § 395 Abs. 2 Nr. 2 · öffentliche Klage · Anschlussmöglichkeit
Zivilrecht
Tenor
Nachdem die Staatsanwaltschaft wegen des angezeigten Sachverhalts Anklage erhoben hat, wird - wie bereits im Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2010 (Erledigterklärung) zum Ausdruck gebracht - festgestellt, dass das von dem Antragsteller betriebene Klageerzwingungsverfahren erfolgreich war. Durch diese Feststellung eröffnet sich dem Antragsteller die Möglichkeit, sich der erhobenen öffentlichen Klage gemäß § 395 Abs. 2 Nr. 2 StPO anzuschließen (vgl. zu allem: OLG München NStZ 1986, 376).
Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen.
Gründe
1
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext