Die Angabe der beiderseitigen Anfangs- und Endvermögen zur Ermittlung des Überschußsaldo ist bei einer Klage …
Zivilrecht
Leitsatz
Die Angabe der beiderseitigen Anfangs- und Endvermögen zur Ermittlung des Überschußsaldo ist bei einer Klage auf Zugewinnausgleich zwingend notwendig.