OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS

Die Angabe der beiderseitigen Anfangs- und Endvermögen zur Ermittlung des Überschußsaldo ist bei einer Klage …

Zivilrecht

Leitsatz

Die Angabe der beiderseitigen Anfangs- und Endvermögen zur Ermittlung des Überschußsaldo ist bei einer Klage auf Zugewinnausgleich zwingend notwendig.