Unerwünschte Stoffe und Erzeugnisse in der Tierernährung
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften
Unerwünschte Stoffe und Erzeugnisse in der Tierernährung – Rechtsgrundlage
Europarecht Für nichtig erklärt
Tenor
1 ) Die Richtlinie 87/519 des Rates vom 19 . Oktober 1987 zur Änderung der Richtlinie 74/63 über unerwünschte Stoffe und Erzeugnisse in der Tierernährung wird für nichtig erklärt .
2 ) Der Rat trägt die Kosten des Verfahrens .