EuGH Urteil

Unerwünschte Stoffe und Erzeugnisse in der Tierernährung

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften

Unerwünschte Stoffe und Erzeugnisse in der Tierernährung – Rechtsgrundlage

Europarecht Für nichtig erklärt

Tenor

1 ) Die Richtlinie 87/519 des Rates vom 19 . Oktober 1987 zur Änderung der Richtlinie 74/63 über unerwünschte Stoffe und Erzeugnisse in der Tierernährung wird für nichtig erklärt .

2 ) Der Rat trägt die Kosten des Verfahrens .