Einstellung des Verfahrens durch gerichtlichen Vergleich KI-Titel
Verwaltungsverfahren · Vergleich · Einstellung · Streitwertfestsetzung
Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Streitwert wird auf 429,48 Euro festgesetzt.
Gründe
1
Nachdem sich die Beteiligten durch gerichtlichen Vergleich geeinigt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
2
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG.